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Neue EU-Richtlinie über umweltfreundliche Werbung – wird Greenwashing illegal?

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Eine neue Richtlinie der EU stellt sicher, dass umweltbezogene Angaben künftig auf genaue und transparente Weise kommuniziert werden. Damit geht die EU gegen Greenwashing vor. Sie setzt Mindestanforderungen für die Begründung, Kommunikation und Überprüfung ausdrücklicher umweltbezogener Angaben durch. Lies hier weiter, um zu erfahren, welche zwei Hauptaufgaben sie verfolgt.

Die EU-Richtlinie zu umweltbezogenen Werbeaussagen

1. Grüne Claims

Warum wir von Regulierung profitieren können

EU-Studien haben gezeigt, dass 53 % der grünen Angaben vage, irreführend oder unbegründet waren. Vierzig Prozent der grünen claims wurden nicht durch Beweise gestützt [1].

Wie die EU-Gesetzgebung helfen kann

Hauptziel ist es, irreführende Marketingpraktiken und falsche Umweltaussagen (Greenwashing) zu verringern. Die Unternehmen müssen alle umweltbezogenen Angaben mit klaren, glaubwürdigen und wissenschaftlich fundierten Informationen untermauern. Nur so können Verbraucher fundierte Entscheidungen über die Nachhaltigkeit von Produkten treffen [2].

Begründete Angaben: Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen mit zuverlässigen wissenschaftlichen Beweisen untermauern. Dazu gehört die Durchführung von Lebenszyklusanalysen (LCA). Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus, von der Herstellung bis zur Entsorgung, untersucht.

Vage oder allgemeine Behauptungen wie "Co2 neutral", "umweltfreundlich" oder "100 % recycelt" müssen durch Daten und Methoden gestützt werden, die durch unabhängige Bewertungen Dritter validiert wurden. Jede Behauptung muss spezifisch, sachdienlich und begründet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie tatsächliche Umweltvorteile widerspiegelt.

Vergleichende Umweltaussagen, zum Beispiel dass ein Produkt "besser für die Umwelt" ist als das Produkt eines Konkurrenten, müssen auf Basis von belastbaren, evidenzbasierten Vergleichen erfolgen, die den allgemein anerkannten Methoden entsprechen.

2. Nachhaltigkeits Zertifikate

Warum wir Regulierung benötigen

Die o.g. EU-Studie hat ergeben, dass es in der EU 230 Nachhaltigkeitssiegel gibt, von denen die Hälfte keiner oder nur einer schwachen Überprüfung unterzogen wird. Dies macht es den Verbrauchern nahezu unmöglich, die Unterschiede und die Gültigkeit dieser Labels zu erkennen. Dies zeigen wir in unserem Artikel über Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Ein Beispiel: Das Öko-Tex 100-Siegel besagt lediglich, dass Textilien bestimmte Grenzwerte einer Liste von 100 Schadstoffen nicht überschreiten dürfen. Dieses Label sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt natürlichen Ursprungs oder anderweitig umweltfreundlich ist.

Nachhaltigkeit bedeutet, Umweltaspekte, Tierschutz und menschliches Wohlbefinden entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.

Wie die EU-Gesetzgebung helfen kann

Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, dass Nachhaltigkeits Zertifizierungen geregelt werden. Nur zugelassene und überprüfte Label, die bestimmte Kriterien erfüllen, werden zugelassen. Damit wird verhindert, dass Unternehmen falsche oder irreführende Label erschaffen, um ein höheres Maß an Nachhaltigkeit zu suggerieren. In der gesamten EU werden standardisierte Label eingeführt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht durch eine Vielzahl uneinheitlicher Umweltlogos oder -aussagen verwirrt werden. Sie werden einer unabhängigen Überprüfung durch akkreditierte Stellen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind und auf soliden Nachweisen beruhen.

Brauchen wir wirklich mehr Regulierung?

Die Bemühungen der EU können als Beginn einer Transparenz-Bewegung gesehen werden. Während beispielsweise die Lebensmittelindustrie strengen Regularien unterliegt, fehlen diese in der Textilindustrie. Organisationen, wie ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals), setzen sich für eine freiwillige Verpflichtung zum Verzicht von gefährlichen Substanzen in der Textilindustrie ein.

Weltweit werden etwa 40.000 bis 60.000 Industriechemikalien kommerziell eingesetzt. Nur 33 von ihnen sind in der EU in Textilien verboten [3].

Sofern Großteile der Textilindustrie nicht freiwilligen Selbstkontrollen folgen, kann dies weitere Regularien durch die Legislative nach sich ziehen. Allein um dies abzuwenden, sollte der Textilindustrie an freiwilliger Selbstverpflichtung liegen. Die Legislative läuft den Produktions-Bedingungen einer sich rasant verändernden globalen Textilindustrie hinterher. Die EU-Vorschriften gelten für alle auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen – egal, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Sie müssen sich daran halten, solange sie Produkte oder Dienstleistungen in der EU verkaufen. Dies wird globale Auswirkungen haben. Ein Wandel der Textilindustrie zu nachhaltigeren Praktiken ist unaufhaltsam.

Wer profitiert davon?

Die EU-Green Claims Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Beseitigung von Greenwashing und zur Förderung echter Nachhaltigkeit. Die EU sorgt für Transparenz, wissenschaftliche Überprüfung und Standardisierung, damit die Verbraucher den Umweltangaben vertrauen können und Unternehmen nachhaltigere Praktiken einführen.

Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategien überdenken und sicherstellen, dass sie ihre Umweltaussagen belegen können. Verbraucher werden davon profitieren, indem sie Zugang zu verlässlichen Informationen über die Umweltauswirkungen der von ihnen gekauften Produkte haben und so eine fundiertere Entscheidung treffen können.

Die Fakten

  • Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. September 2026 umsetzen.
  • Laut der EU-Studie nutzten 80% der untersuchten Unternehmen im Jahr 2020 green claims für ihre Kommunikation.
  • Im Jahr 2014 nutzen nur 71 % der Unternehmen green claims für ihre Kommunikation.

Beispiele von green claims

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Quellen:

  1. https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_en
  2. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/f7c4cb8b-f877-11ee-a251-01aa75ed71a1/language-en
  3. https://sustainfashion.info/hazard-limitation-in-textiles-by-eu-rules/

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